Die Wärmepumpen Förderung

Wärmepumpen werden im Rahmen des Gebäudeprogramms des Bundes gefördert. Es gibt allerdings grosse kantonale Unterschiede.

Die Förderung

„Das Gebäudeprogramm“ des Bundes fördert die kantonalen Programme und setzt diesen Rahmenbedingungen. Jeder Kanton gestaltet sein Förderprogramm individuell. Auch auf Gemeindeebene gibt es teilweise Förderprogramme. Entsprechend ergeben sich für Kanton und Gemeinden teils grosse Unterschiede. Die Kantone haben 2015 ihre Förderungsprogramme harmonisiert – diese Harmonisierung sieht wie folgt aus:

Wärmepumpe-TypGrundbetragLeistungsbetrag / kWthRechenbeispiel
Luft-Wasser‐Wärmepumpe Fr. 1’600.-Fr. 60.-Eine Wärmepumpe mit 9 kWth Heizleistung wird mit 1’600 + 9 x 60 = Fr. 2’140.- gefördert
Sole-Wasser‐ sowie
Wasser-Wasser‐Wärmepumpe
Bis 500 kWth: Fr. 2’400.-
Ab 500 kWth: Fr. 42’000.-
Bis 500 kWth: Fr. 180.-
Ab 500 kWth: Fr. 100.-
Eine Wärmepumpe mit 510 kWth Heizleistung wird mit 42’000 + 510 x 100 = Fr. 93’000.- gefördert

Im Falle eines Heizungsersatzes (Öl/Gas) setzt sich  diese aus einem Grundbeitrag von Fr. 1’600.- und zusätzlich Fr. 60.- pro kWth zusammen. Ein Wärmepumpe mit 9 kW Heizleistung wird damit mit Fr. 2’140.-  gefördert. Da die Harmonisierung nicht bindend ist, gehen viele Kantone jedoch deutlich über diese Förderung hinaus, z.B. der Kanton Bern, der mit Fr. 10’000.- fördert (max. 35% der tatsächlichen Kosten).

Es folgt eine Zusammenstellung der aktuellen Förderbeiträge (Stand: 08/2020) der Kantone nach Wärmepumpen Typ finden Sie im nachfolgenden Beitrag.

Um sich einen Überblick über die Funktionsweise und die verschiedenen Wärmepumpen Typen zu machen, klicken Sie hier.

Wählen Sie Ihren Kanton

Begriffserklärung
kWth: Thermische Energie oder Heizleistung in Kilowatt ausgedrückt
EBF: Energiebezugsfläche; Fläche, die beheizt wird (z.B. Wohnfläche in einer Wohnung)

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Beitrag zur Installation der Wärmepumpe

Bei Heizleistung der bestehenden Heizung ≤ 130 kW: Fr. 10’000.–
Bei Heizleistung der bestehenden Heizung > 130 kW: Fr. 3’500.– + Fr. 50.– pro kWth

Beitrag zur Installation des Wärmeverteilsystems

Bei Erstinstallation des Wärmeverteilsystems:
EBF < 100m2: Fr. 3’000.–
EBF ≥ 100m2: Fr. 6’000.–
Ersatz Elektroboiler durch einen Wärmepumpenboiler: Fr. 500.– pro Boiler

Sole-Wasser‐ sowie Wasser-Wasser‐Wärmepumpe

Beitrag zur Installation der Wärmepumpe

Bei Heizleistung der bestehenden Heizung ≤ 42 kWth: Fr. 10’000.–
Bei Heizleistung der bestehenden Heizung > 42 – 500 kWth: Fr. 2’400.– + Fr. 180.– pro kWth
Bei Heizleistung der bestehenden Heizung > 500 kWth: Fr. 42’400.– + Fr. 100.– pro kWth

Beitrag zur Installation des Wärmeverteilsystems

Bei Erstinstallation des Wärmeverteilsystems
EBF < 100m2: Fr. 3’000.–
EBF ≥ 100m2: Fr. 6’000.–
Ersatz Elektroboiler durch einen Wärmepumpenboiler: Fr. 500.– pro Boiler

Angaben des Kantons Bern zur Förderung von Wärmepumpen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand Juli 2020.

Fazit

Wärmepumpen profitieren teilweise von bedeutenden Fördermassnahmen. Damit nach der Installation der Wärmepumpe wirtschaftlich, ökologisch und effizient geheizt werden kann, macht es Sinn, die Herkunft des Stroms zu überprüfen. Am sinnvollsten ist es, die Wärmepumpe mit dem eigenen Strom zu betreiben – dem Strom von der eigenen Solaranlage. Denn Solaranlagen machen den Betrieb von Wärmepumpen ökologischer (Mehr zur Nachhaltigkeit von Solaranlagen finden Sie hier) und wirtschaftlicher (Mehr zur Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen erfahren Sie hier) .

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